Immobilien erben und vererben: So finden Sie die beste Lösung

Erbschaften spielen in Deutschland eine immer wichtiger werdende Rolle. Die vererbten Vermögen werden von Jahr zu Jahr größer – vor allem durch die stark gestiegenen Immobilienpreise. Das gesamte vererbte Vermögen aus Immobilien und Grundstücken stieg allein im Jahr 2020 um 22,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Beim Vererben von Häusern, Grundstücken und Wohnungen sind Besonderheiten zu beachten – insbesondere, wenn mehrere Erben vorhanden sind.

Wer erbt? Bei der gesetzlichen Erbfolge ist die Erbfolge gesetzlich geregelt. Nahe Verwandte erben vor weiter entfernten Verwandten. Verwandte erster Ordnung sind die Kinder, an die Stelle verstorbener Kinder treten Enkelkinder. Verwandte zweiter Ordnung sind die Eltern oder Geschwister des Erblassers. Wenn keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, erbt der Staat.

Es geht auch anders: Jeder Erblasser hat die Möglichkeit, seine Erben in einem Testament selbst zu bestimmen und Erbanteile nach eigenem Ermessen zu verteilen. Das Testament kann er eigenständig formulieren unter Beachtung von Formerfordernissen und Pflichtteilsansprüchen.

Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und Regelungen über das Vermögens nach dem Tod zu treffen. Der Erblasser bindet sich gegenüber seinem Vertragspartner. Dieser erlangt eine gesicherte Position in Form einer Anwartschaft.

Wie hoch die Erbschaftssteuern sind, hängt davon ab, wie groß das vererbte Vermögen ist und in welcher verwandtschaftlichen Beziehung Erblasser und Erben stehen. Für nahe Verwandtschaften gelten Steuerfreibeträge: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erben bis zu 500.000 Euro steuerfrei, Kinder und Stiefkinder bis zu 400.000 Euro, für Enkel gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro, für Eltern und Voreltern sind es 100.000 Euro.

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann helfen, Erbschaftsteuern zu vermindern. Die Schenkung ist eine Möglichkeit, Personen vom Erbe auszuschließen oder eine Generation zu überspringen. Die persönlichen Freibeträge bei Schenkungen sind dieselben wie bei der Erbschaftssteuer und können alle zehn Jahre wieder genutzt werden.

Problemfall Erbengemeinschaft: Geldvermögen kann man teilen, bei Immobilien sieht das anders aus. Wenn mehrere gesetzliche Erben gemeinsam erben, kann es Konflikte geben. Denn alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft entscheiden gemeinsam über das Immobilienvermögen. Wichtig ist, möglichst frühzeitig eine gemeinsame Richtung für Wünsche und Ziele zu finden.

Langwierigen Erbauseinandersetzungen kann man durch den Verkauf der geerbten Immobilien aus dem Weg zu gehen. Oft ist das die einfachste und unter Umständen sogar beste Möglichkeit. Es gibt aber auch viele andere Lösungen, zum Beispiel kann Immobilieneigentum vermietet, aufgeteilt, verrentet, ganz oder teilweise selbst genutzt, umgebaut oder umgenutzt werden.

Wir bei BIV Immobilienhaus sind Spezialisten bei Fragen zur Erbschaft im Rahmen der Immobilienwirtschaft. Lassen Sie sich beraten und ein aussagekräftiges Marktwertgutachten erstellen. Dann haben Sie eine verlässliche Basis für Ihre Entscheidungen.