Die Basis des Immobilienverkaufs ist die Wertermittlung

Auch wenn Sie jetzt gar nicht an den Verkauf Ihres Immobilieneigentums denken, ist es gut zu wissen, womit Sie rechnen können. Dafür sprechen viele Gründe: Sie haben mehr Klarheit bei Ihrem privaten Vermögensaufbau, zum Beispiel in Hinsicht auf die Rente. Sie wissen, worauf Sie „bauen“ können, wenn Sie eine weitere Immobilie kaufen wollen. Sie können gezielt über Versicherungen, andere Vermögensanlagen und die Absicherung Ihrer Familie entscheiden.

Ämter und Gerichte, Banken und Versicherungen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Bewertung. Welche Methode bei der Wertermittlung angewendet wird, richtet sich nach dem Zweck. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Architekten oder Immobilien- und Finanzierungsspezialisten erstellen Gutachten je nach ihrem Fachgebiet. Für den Wert einer Immobilie gibt es verschiedene Begriffe , die Fachfremde verwirren können. Hier ein kurzer Überblick:

  • Der Beleihungswert ist bei der Finanzierung von Immobilien von Bedeutung. Er bezeichnet die Obergrenze, bis zu der eine Bank aufgrund interner Vorschriften ein Darlehen gewähren darf.
  • Der Bodenwert wird beispielsweise in der Landwirtschaft ermittelt – entweder mit Preisen vergleichbarer Grundstücke oder mit Hilfe von Bodenrichtwerten. In die Berechnung fließen Lage, Qualität und mögliche Nutzungsintensität der Böden ein.
  • Der Ertragswert bezieht sich auf solche Immobilienobjekte, bei denen der Ertrag – Miete oder Pacht – aus dem Grundstück der wichtigste Wertfaktor ist, zum Beispiel bei Mietwohnhäusern, Geschäftshäusern oder gemischt genutzten Immobilien.
  • Unter Herstellungswert versteht man im Baubereich die Herstellungskosten eines Gebäudes in einkommensteuerlichem Sinne oder bei der Ermittlung des Sachwertes. Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage eines Quadratmeters oder Kubikmeters der Bruttogrundfläche bzw. des Bruttorauminhaltes ermittelt.
  • Marktwert oder Verkehrswert sind synonym verwendete Begriffe für den Preis, der auf dem freien Markt bei einem Verkauf erzielbar wäre. In die Berechnung fließen die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften und die allgemeine Beschaffenheit ein. Der Marktwert wird im Erbrecht gebraucht, außerdem im Rahmen der Erbschaftsteuer, beim Zugewinnausgleich nach einer Scheidung, bei der Zwangsversteigerung und beim Verkauf.
  • Der Nutzwert spielt bei der Projektentwicklung eine Rolle, wenn noch zu entwickelnde Bauprojekte oder Planungen beurteilt werden sollen.
  • Der Sachwert orientiert sich an den Herstellungskosten. Das sogenannte Sachwertverfahren wird angewandt für Objekte, bei denen Vergleiche mit anderen Grundstücken für ein Vergleichswertverfahren nicht geeignet sind, um den Verkehrswert zu ermitteln.
  • Der Vergleichswert ist ein Verfahren zur Ermittlung von Verkehrswerten. Dabei wird das zu bewertende Grundstück verglichen mit den Preisen von Vergleichsgrundstücken, die am Immobilienmarkt möglichst nahe am Bewertungszeitpunkt veräußert wurden. Die Gutachterausschüsse stellen Bodenrichtwerte für die Berechnung zur Verfügung.

Beim Verkauf einer Immobilie geht es in erster Linie um den Verkehrswert. Dieser Wert bildet die Basis für den Angebotspreis, zu dem eine Wohnung oder ein Haus auf dem freien Markt angeboten wird. Je nach Verkaufsstrategie kann der Angebotspreis höher oder niedriger liegen als der Verkehrswert.

Wir bei BIV Immobilienhaus sind Verkaufsspezialisten. Aufgrund umfassender Erfahrung und Marktkenntnisse erstellen wir für Sie ein aussagekräftiges Marktwertgutachten, auch wenn Sie jetzt noch gar nicht verkaufen wollen, und legen mit Ihnen gemeinsam nach eingehender Beratung bei Bedarf den Angebotspreis fest.