Neue KfW-Förderung: Bis zu 30.000 Euro Zuschuss für die Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum
Leerstehende Büro-, Praxis- oder Gewerbeflächen bieten ein enormes Potenzial für die Schaffung neuen Wohnraums. Mit dem neuen KfW-Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ (Zuschuss Nr. 266) unterstützt der Bund seit dem 1. Juli 2026 Eigentümer, Investoren und Unternehmen bei der Umwandlung von Nichtwohngebäuden in moderne Wohnungen. Gefördert werden Umbauvorhaben mit bis zu 30.000 Euro Zuschuss je neu entstehender Wohneinheit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- 30 % Zuschuss auf förderfähige Umbaukosten
- Maximal 100.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit
- Bis zu 30.000 Euro Zuschuss pro neu geschaffener Wohneinheit
- Maximal 300.000 Euro Zuschuss je Antragsteller
- Antragstellung direkt bei der KfW und vor Beginn der Baumaßnahme.
Wer kann die Förderung beantragen?
Das Förderprogramm richtet sich an nahezu alle Eigentümer und Investoren, darunter:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Wohnungsunternehmen
- Personengesellschaften
- Kommunen
- sonstige Eigentümer entsprechender Immobilien.
Welche Gebäude kommen infrage?
Gefördert wird die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genutzten, beheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Bürogebäude
- Ladenlokale
- Arztpraxen
- Verwaltungsgebäude
- ehemalige Gewerbeflächen
- sonstige Nichtwohngebäude.
Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Damit eine Förderung möglich ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
- Der ursprüngliche Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- Die neu entstehenden Wohnungen müssen mindestens den Standard Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) erreichen. Bei denkmalgeschützten oder besonders erhaltenswerten Gebäuden gilt der Standard Effizienzhaus Denkmal EE.
- Ein Energieeffizienz-Experte aus der dena-Expertenliste muss das Vorhaben begleiten und die erforderliche Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
- Die neu geschaffenen Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden.
- Das Vorhaben muss innerhalb von 54 Monaten nach Erhalt der Förderzusage abgeschlossen werden.
Welche Kosten werden gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich die Umbaukosten, die unmittelbar mit der Umnutzung zu Wohnraum zusammenhängen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Rückbauarbeiten
- Grundrissänderungen
- Erschließung und Treppenhäuser
- Innenausbau
- statische Anpassungen
- weitere bauliche Maßnahmen, die für die Wohnnutzung erforderlich sind.
Welche Kosten sind nicht förderfähig?
Nicht bezuschusst werden insbesondere:
- Grundstücks- und Erwerbskosten
- Kosten der energetischen Sanierung (z. B. Dämmung, Fenster, Heizungsanlage)
- reine Anbauten, Aufstockungen oder Erweiterungen
- Flächen, die bereits zu Wohnzwecken genutzt wurden.
Für energetische Sanierungsmaßnahmen stehen gegebenenfalls andere KfW-Programme zur Verfügung.
So läuft die Antragstellung ab
Der Förderantrag muss vor Beginn der Bauarbeiten direkt bei der KfW gestellt werden. Voraussetzung ist unter anderem die Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den Energieeffizienz-Experten. Nach Abschluss der Arbeiten sind zusätzlich die erforderlichen Nachweise einzureichen, bevor der Zuschuss ausgezahlt wird.
Fördermittel sind begrenzt
Für das Jahr 2026 stellt der Bund 300 Millionen Euro für das Förderprogramm bereit. Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht daher nicht.
Unsere Einschätzung
Die neue Förderung schafft einen attraktiven Anreiz, leerstehende Gewerbeimmobilien wieder sinnvoll zu nutzen. Gerade ehemalige Büros, Praxen oder Ladenflächen lassen sich vielerorts zu dringend benötigtem Wohnraum entwickeln. Durch den Zuschuss von bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit kann die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte deutlich verbessert werden.
Sie besitzen eine geeignete Gewerbeimmobilie oder planen den Erwerb eines entsprechenden Objekts? Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für die neue KfW-Förderung erfüllt und unterstützen Sie bei der ersten Einschätzung Ihres Projekts.
