Neues Gebäudeenergiegesetz: Ein Schritt in Richtung nachhaltige Zukunft

Nach monatelangen Diskussionen und Auseinandersetzungen hat der Bundestag am 08.09.2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Das Gesetz, das ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, markiert einen wichtigen Meilenstein für den Klimaschutz im Gebäudebereich.

Ein Kompromiss für den Klimaschutz

Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Diese Regelung wird jedoch zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten ist eine kommunale Wärmeplanung vorgesehen, die schrittweise umgesetzt werden soll.

Was bedeutet das für Immobilienbesitzer?

Für Immobilienbesitzer und -entwickler bringt das neue Gesetz sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Die Umstellung auf erneuerbare Energien erfordert Investitionen, bietet jedoch langfristig die Möglichkeit, Betriebskosten zu senken und den Wert der Immobilie zu steigern.

Der nächste Schritt: Der Bundesrat

Das sogenannte Heizungsgesetz muss nun noch den Bundesrat passieren, der sich Ende September damit befassen wird. Sollte es auch dort Zustimmung finden, wird es am 1. Januar 2024 in Kraft treten und einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft für Deutschland darstellen.

 

Für weitere Informationen und Beratung zu den Auswirkungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes auf Ihre Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr BIV Team